6. Mecheln --Terneuzen.
7. Westflandrische Eisenbahn.
8. Eisenbahn von Chimay.
9. Gent—Eecloo—-Brügge.
10. Termonde —St. Niolas.
11. Hasselt--Maeseyck.
12. Antwerpen—Gent (Waes).
B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger
Verwaltungen befinden.
I. Niederländischer Verwaltungen.
13. Die von der Gesellschaft zum Betriebe der niederländischen Staatseisen-
bahnen betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei
Achel bis Lüttich-Vivegnis, Ans (Etat) und Flémalle-Grande.
II. Deutscher Verwaltungen.
14. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der belgisch-niederländischen Grenze bei Bleyberg bis Bleyberg.
III. Französischer Verwaltungen.
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der
belgisch-französischen Grenze:
15. bei Comines bis Comines.
16. bei Halluin bis Menin.
IV. Luxemburgischer Verwaltungen.
Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen
Strecken von der belgisch--luxemburgischen Grenze:
17. bei Pétange bis Athus.
18. bei Clémency bis Autel-Bas.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen
im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 112, 113.
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18, 19.
Niederlande, Ziffer 11, 12, 14, 15, 16.