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5. Die Nord—Milano-Eisenbahnen in Mailand, nämlich:
k. Milano—Bovisa-Erba mit Abzweigungen von Bovisa nach Milano-
Librera und von S. Pietro nach Camnago,
l. Milano- Bovisa-Saronno,
m. Saronno-Malnate-Varese-Laveno,
n. Como-Camerlata-Grandate-Malnate mit Abzweigung von Camer-
lata nach Albate-Camerlata,
o. Novara-Busto Arsizio-Saronno-Seregno und
p. Saronno-Grandate.
B. Bahnstrecken, welche im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger
Verwaltungen sich befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
6. Die von der französischen Paris—Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia.
II. Schweizerischer Verwaltungen.
7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweize-
rischen Grenze bei Pino bis Luino.
III. Oesterreichischer Verwaltungen.
8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei
Pontafel bis Pontebba.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver-
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 29.
Oesterreich, Ziffer 23, 24, 25.
Schweiz, Ziffer 26.
Luxemburg.
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach
Grevenmacher.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger
Verwaltungen befinden.
1. Deutscher Verwaltungen.
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elaß-Lothringen betriebenen sämmt-
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.