Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

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5. Die Nord—Milano-Eisenbahnen in Mailand, nämlich: 
k. Milano—Bovisa-Erba mit Abzweigungen von Bovisa nach Milano- 
Librera und von S. Pietro nach Camnago, 
l. Milano- Bovisa-Saronno, 
m. Saronno-Malnate-Varese-Laveno, 
n. Como-Camerlata-Grandate-Malnate mit Abzweigung von Camer- 
lata nach Albate-Camerlata, 
o. Novara-Busto Arsizio-Saronno-Seregno und 
p. Saronno-Grandate. 
B. Bahnstrecken, welche im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
Verwaltungen sich befinden. 
I. Französischer Verwaltungen. 
6. Die von der französischen Paris—Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke 
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia. 
II. Schweizerischer Verwaltungen. 
7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweize- 
rischen Grenze bei Pino bis Luino. 
III. Oesterreichischer Verwaltungen. 
8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Frankreich, Ziffer 29. 
Oesterreich, Ziffer 23, 24, 25. 
Schweiz, Ziffer 26. 
  
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach 
Grevenmacher. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
1. Deutscher Verwaltungen. 
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elaß-Lothringen betriebenen sämmt- 
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
	        
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