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Reichs-Gesetzblatt
Nr. 35.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der zusätzlichen Vereinbarungen zum Internationalen
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr seitens der Niederlande sowie Oesterreichs und Ungarns.
S. 711.
(Nr. 2344.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der zusätzlichen Vereinbarungen zum
Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr seitens der
Niederlande sowie Oesterreichs und Ungarns. Vom 7. November 1896.
Nach einer Mittheilung des Schweizerischen Bundesraths vom 23. Oktober 1896
ist die am 31. Dezember 1895 (Reichs-Gesetzbl. S. 465 ff.) veröffentlichte Zusatz-
vereinbarung vom 16. Juli 1895 zum Internationalen Uebereinkommen vom
14. Oktober 1890, betreffend die Beifügung zusätzlicher Vorschriften zu §. 1 ber
Ausführungsbestimmungen und die Aenderung der Anlage 1 zu diesen Be-
stimmungen, nebst dem Protokoll und dem Vollziehungsprotokoll nunmehr auch
von den Niederlanden sowie von Oesterreich und Ungarn ratifizirt und die in
den Archiven der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Bern erfolgte
Niederlegung der Ratifikations-Urkunden der Vertragsstaaten vom 1. Oktober 1896
beendet worden.
Berlin, den 7. November 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Freiherr von Marschall.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1896. 109
Ausgegeben zu Berlin den 12. November 1896.