Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

— 711 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Nr. 35. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der zusätzlichen Vereinbarungen zum Internationalen 
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr seitens der Niederlande sowie Oesterreichs und Ungarns. 
S. 711. 
  
  
  
  
(Nr. 2344.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der zusätzlichen Vereinbarungen zum 
Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr seitens der 
Niederlande sowie Oesterreichs und Ungarns. Vom 7. November 1896. 
Nach einer Mittheilung des Schweizerischen Bundesraths vom 23. Oktober 1896 
ist die am 31. Dezember 1895 (Reichs-Gesetzbl. S. 465 ff.) veröffentlichte Zusatz- 
vereinbarung vom 16. Juli 1895 zum Internationalen Uebereinkommen vom 
14. Oktober 1890, betreffend die Beifügung zusätzlicher Vorschriften zu §. 1 ber 
Ausführungsbestimmungen und die Aenderung der Anlage 1 zu diesen Be- 
stimmungen, nebst dem Protokoll und dem Vollziehungsprotokoll nunmehr auch 
von den Niederlanden sowie von Oesterreich und Ungarn ratifizirt und die in 
den Archiven der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Bern erfolgte 
Niederlegung der Ratifikations-Urkunden der Vertragsstaaten vom 1. Oktober 1896 
beendet worden. 
Berlin, den 7. November 1896. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Freiherr von Marschall. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1896. 109 
  
Ausgegeben zu Berlin den 12. November 1896.
	        
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