Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

III. Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Etatsjahr 1897/98. 
  
  
  
    
   
Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag für das Etatsjahr  
1897/98. Darunter künftig wegfallend. 
Mark.  
Einnahme. 
1. Zölle, Abgaben und Gebühren   395 000   
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen    5 000  
Summe der Einnahme 400 000   
Ausgabe. 
I. Fortdauernde Ausgaben. 
1. Besoldungen. 
A. Bei der Civilverwaltung. 
Landeshauptmann   . .   .  .        .  18 000 Mark 
1 Kanzler 12 000 "  
1 Zollverwalter 7 500 " 
1 Kassenverwalter   7 500 " 
1 Sekretär    7 500 " 
1 Lehrer    5 000 "  
3 Zollassistenten, je 5 000  Mark 15 000  
1 Materialienverwalter 4 000  
1 Amtsdiener  4 000  
=  80 500  
  
  
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung. 
Teitel 1. Die derzeitigen Inhaber der Stellen 
des Landeshauptmanns, des Sekretärs und des Amts- 
dieners sind noch als Reichsbeamte - nicht als 
Beamte der Lokalverwaltung - anzusehen und zu 
behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Ge- 
halt beträgt für den Landeshauptmann 4 500  Mark 
bis 7 500  Mark, für den Kanzler 3 000  Mark bis 
5 400  Mark, für den Sekretär 2 700  Mark bis 
4 500  Mark, für den Zollverwalter, den Kassen- 
verwalter und den Lehrer 2 400 Mark bis 4 500 Mark, 
Seite für sich. 
  
  
  
 
	        
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