Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

Reichs - Gesetzblatt. 
Nr. 3. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags 
zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik. S. 5. 
  
  
  
  
  
(Nr. 2357.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und 
Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik. 
Vom 27. Januar 1897. 
Der zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik am 30. Januar 1885 
abgeschlossene Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1886 
S. 3 ff.) ist in Folge seiner Kündigung durch die Dominikanische Regierung mit 
dem Ablaufe des gestrigen Tages außer Kraft getreten. 
Berlin, den 27. Januar 1897. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Freiherr von Marschall. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1897.     3 
Ausgegeben zu Berlin den 27. Jannar 1897.
	        
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