Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

   
Reichs-Gesetzblatt 
Nr. 21. 
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober - Postdirektion in Chemnitz. S. 201. 
Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
beigefügte Liste. S. 201. 
  
  
  
  
  
(Nr. 2384.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in 
 Chemnitz. Vom 2. November 1896. 
Auf Ihren Bericht vom 27. Oktober will Ich genehmigen, daß nach gesetz 
mäßiger Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1897/98  vom 1. Juli 1897 ab 
eine Ober-Postdirektion in Chemnitz eingerichtet werde, und daß derselben die bisher 
von der Ober-Postdirektion in Leipzig wahrgenommenen Post- und Telegraphen- 
Verwaltungsgeschäfte für die Kreishauptmannschaft Zwickau zugetheilt werden. 
Neues Palais, den 2. November 1896. 
Wilhelm. 
In Vertretung des Reichskanzlers: von Stephan 
. 
An den Reichskanzler.   
(Nr. 2385.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Mai 1897. 
In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet 
(IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. von 1897 S. 27), sind die 
Eisenbahnen unter „Oesterreich und Ungarn. II. Ungarn.“ wie folgt neu 
geordnet worden: 
1. Königlich ungarische Staatsbahnen und die im Betriebe derselben stehenden 
Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme: 
der schmalspurigen Linie Garam-Berzencze— Selmeczbánya, 
der normalspurigen Lokalbahn Soroksár—Szt. Lörincz und 
der schmalspurigen Lokalbahn im Taraczthal. 
Reichs-Gesetzbl. 1897. 39 
Ausgegeben zu Berlin den 11. Mai 1897.
	        
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