Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

Reichs - Gesetzblatt. 
Nr. 11. 
  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine IV. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 27. 
  
  
  
  
(Nr. 2366.) Bekanntmachung, betreffend eine IV. Ausgabe der dem internationalen Ueberein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 6. März 1897. 
Die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Ueber- 
einkommen Anwendung findet (III. Ausgabe vom 1. Januar 1896, Reichs - Gesetzbl. 
von 1896 S. 13), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Aende- 
rungen in der nachstehenden, vom Zentralamt für den internationalen Eisenbahn- 
transport mitgetheilten Fassung neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet. 
(IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897.) 
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
1. Reichseisenbahnen in Elsaß - Lothringen. 
2. Militär - Eisenbahn. 
3. Königlich preußische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung 
stehenden preußischen Privateisenbahnen, mit Ausschluß: 
a. der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn. 
Reichs - Gesetzbl. 1897. 11 
Ausgegeben zu Berlin den 18. März 1897.
	        
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