Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

— 727 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 40. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
beigefügte Liste. S. 727. 
  
  
  
  
  
  
(Nr. 2417.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 10. September 1897. 
In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet 
(IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. von 1897 S. 27), ist in 
Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens mit Wirkung vom 11. Sep- 
tember d. J. die bei „Oesterreich und Ungarn. I. A. 1. i.“ unter den aus- 
geschlossenen Bahnen aufgeführte Flügelbahn 
Wama - Russ. Moldawitza 
zu streichen, weil sie von diesem Tage ab dem Uebereinkommen unterstellt wird. 
Berlin, den 10. September 1897. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1897. 117 
  
Ausgegeben zu Berlin den 15. September 1897.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.