Full text : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Bulle  zum  Reichsvikar  in  den  Ländern  des  Sachsenspiegels,  während
  in  denen  des  Schwabenspiegels  der  Pfalzgraf  dieselbe  Würde
verwaltete.  Schwierigkeiten  bereitete  diesen  beiden  protestantischen
Vikaren  das  meist  mit  katholischen  Räten  besetzte  Reichskammergericht,
  das  durch  Hinausschiebung  seiner  Urteile  deren  Untersiegelung
  mit  dem  von  den  beiden  Fürsten  verabredeten  gemeinsamen
  Vikariatssiegel  umging  und  auch  dem  von  den  Vikaren
zum  Vorsitzenden  präsentierten  Heinrich  Schenken  von  Limburg  die
Anerkennung  verweigerte.

Die  im  Mai  1612  in  Frankfurt  zur  Wahl  zusammentretenden
  Kurfürsten  entschieden  sich  für  Matthias,  namentlich  bestimmt
durch  dessen  Minister,  den  gewandten  Bischof,  nachherigen  Kardinal
Melchior  Khlesl.  Bei  der  Aufstellung  der  Wahlkapitulation
verlangte  die  Pfalz  zunächst  paritätische  Besetzung  nicht  nur  des
Reichskammergerichts,  sondern  auch  des  Reichshofrates  und  eines
erst  durch  die  Präsentation  der  Kurfürsten  zu  bildenden  Geheimen
Rates,  der  dem  Kaiser  zur  Seite  stehen  sollte;  Kursachsen  pflichtete
anfangs  dieser  Forderung  bei,  ließ  aber  dann,  durch  Kurmainz  bewogen,
  die  Forderung  der  Parität  in  den  beiden  Räten  fallen.
Gleich  von  Anfang  an  aber  trat  es  mit  den  Katholiken  der  anderen
Forderung  der  Pfalz  entgegen,  daß  der  neue  Kaiser  durch  einen
sog.  Lehnsindult  eine  vorläufige  Anerkennung  der  protestantischen
Inhaber  früherer  Bistümer  aussprechen  sollte.  So  bot  die  von
Matthias  am  13.  Juni  1612  beschworene  Wahlkapitulation  den
Protestanten  wenig  mehr  rechtliche  Garantien,  als  sie  vorher  besessen
  hatten.  Gleicherweise  schloß  sich  Johann  Georg  auf  dem
am  13.  August  1613  eröffneten  Reichstage  den  zu  Rotenburg
gefaßten  energischen  Beschlüssen  der  Union  nicht  an  und  votierte
bedingungslos  die  verlangte  Türkenhilfe.  Daß  bei  dieser  Haltung
Sachsens  von  dem  Erzbischof  Schweickard  von  Mainz  immer  wieder
der  Gedanke  angeregt  wurde,  Johann  Georg  in  die  Liga  aufzunehmen,
  konnte  nicht  wundernehmen.

Auch  versprach  der  neue  Kurfürst  im  Dezember  1614,  sich
ohne  Rücksicht  auf  die  Pfalz  oder  Brandenburg  mit  den  andern
Kurfürsten  und  dem  Kaiser  über  die  Wahl  eines  Nachfolgers
des  kränklichen  Matthias  aus  dem  Hause  Österreich  zu  einigen.