Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

— 789 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
  
Nr. 53. 
  
 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in 
Ziegeleien. S. 789. 
  
(Nr. 2435.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugend- 
lichen Arbeitern in Ziegeleien. Vom 16. Dezember 1897. 
Auf Grund des §. 139 a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen: 
Die Gültigkeitsdauer der in der Bekanntmachung vom 27. April 
1893 (Reichs-Gesetzbl. S. 148) veröffentlichten Bestimmungen über die 
Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien 
wird bis zum Ablaufe des Jahres 1898 verlängert. 
Berlin, den 16. Dezember 1897. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs- Gesetzbl. 1807. 134 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Dezember 1897.
	        
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