Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

— 1186 — 
2. Abtheilung VI „Niederländischer Verwaltungen“ hat die Ziffer V 
erhalten, und es find darin unter Nr. 128 nachgetragen worden: 
e) bei Aachen bis Aachen. 
d) bei Dalheim bis Dalheim. 
II. Unter Belgien. 
In der Anmerkung am Schlusse des Verzeichnisses der belgischen 
Eisenbahnen ist die Zeile „Deutschland, Ziffer 124, 125¾ gestrichen 
worden. 
III. Unter Oesterreich und Ungarn. 
I. Im Reichsrathe vertretene Königreiche und Länder 
(einschließlich Liechtenstein). 
Bei A. 1. (K. K. österreichische Staatsbahnen) ist unter den 
Eisenbahnstrecken, welche vom internationalen Uebereinkommen aus- 
geschlossen sind, nach „g. der schmalspurigen Lokalbahn Unzmarkt-- 
Mauterndorf (Murthalbahn)“ nachgetragen worden: 
h. der schmalspurigen Gurkthalbahn. 
Die bisherige Bezeichnung der dem Uebereinkommen nicht unter- 
stellten Bahnen mit h bis einschließlich n ist in i bis einschließlich o 
abgeändert. 
Berlin, den 28. Oktober 1898. 
Der Reichskanzler. 
Im Arftrage: 
Schulz. 
 
 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 

	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.