Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
  für das 
  Einnahme. Rechnungs- 
 jahr 1898. 
Mark. 
(2.) (3.) Uebertrag 30 188 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien ... 16 344 000 
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für 
die Bundesstaaten . . ... 3 280 000 
zusammen (Titel 3) 49 812 000 
4. Statistische Gebühr: 
Brutto-Soll-Einnahme . .. 882 000 M. 
Ab: Zurückzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 5 000. 
bleiben... 877 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reiche 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt . . . . . . . . . . . .. 17 740 M. 
b) die Entschädigung der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Soll-Einnahme) 22 050  M. 
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 21 080 M. 
zusammen 60 870 
bleiben 816 130 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische 
Gemeinde Jungholz) und an Oesterreich- Ungarn (für die 
österreichische Gemeinde Mittelberg . . . . . . . . .. 33 870 
zusammen (Titel 4) ... 850 000 
 
 
Summe II . . . 
 
 
60 842 000
	        
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