Betrag
für das
Einnahme. Rechnungs-
jahr 1898.
Mark.
(2.) (3.) Uebertrag 30 188 000
C. für Lotterieloose:
a) von Staatslotterien ... 16 344 000
b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für
die Bundesstaaten . . ... 3 280 000
zusammen (Titel 3) 49 812 000
4. Statistische Gebühr:
Brutto-Soll-Einnahme . .. 882 000 M.
Ab: Zurückzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 5 000.
bleiben... 877 000
Davon ab:
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reiche
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten,
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare
in Rückeinnahme kommt . . . . . . . . . . . .. 17 740 M.
b) die Entschädigung der Postverwaltungen
des Reichs, Bayerns und Württembergs
für den Verkauf der Stempelmaterialien
(2½ Prozent der Brutto-Soll-Einnahme) 22 050 M.
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden
Verwaltungskosten 21 080 M.
zusammen 60 870
bleiben 816 130
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische
Gemeinde Jungholz) und an Oesterreich- Ungarn (für die
österreichische Gemeinde Mittelberg . . . . . . . . .. 33 870
zusammen (Titel 4) ... 850 000
Summe II . . .
60 842 000