Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

— 129 — 
  
  
  
  
Betrag 
 für das 
 Einnahme. Rechnungs- 
 jahr 1898. 
Mark. 
XII. Außerordentliche Deckungsmittel. 
22. Aus der Anleihe. 
 
 
 
2. 
2. 
 
1.   Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesammtheit aller 
Bundesstaaten .. .. . . . .. . . . . . . .. . .. . . .. . . . . . .. . . .. 
Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit 
Ausschluß von Bayern . ... 
3.   Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit 
Ausschluß von Bayern und Württemberg. .. . . . . . . . . . .. 
Anmerkung. Die Einnahmen des Kapitels 22 über— 
tragen sich innerhalb der einzelnen Titel mit den noch 
offenen Krediten aus früheren Anleihebewilligungen. Die 
solchergestalt sich ergebenden Gesammtkredite werden um den 
Betrag der bei den entsprechenden Ausgabefonds etwa 
eintretenden Ersparnisse gekürzt. 
Summe Kapitel 22. 
Sonstige außerordentliche Deckungsmittel. 
1.   Rückerstattungen auf die aus dem Reichs-Festungsbaufonds 
geleisteten Vorschüsse . . . . . . . . . . .. 
Ueberschuß aus dem Münzwesen 
Mehrerträge über das Etatssoll kommen von der Anleihe 
unter Kapitel 22 Titel 1 in Abgang. 
Summe Kapitel 23 
Summe XII (Kapitel 22 und 23) . 
55 629 991 
 
55 629 991 
580 000 
1 217 000 
 
1 797 000 
 
 
57 426 991
	        
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