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Betrag Darunter
für das
Titel. Aus ga be. Rechnungs- künftig
jahr 1898. wegfallend.
Mark. Mark.
(1.) Uebertrag 68 500 —
Beamter der Lokalverwaltung — anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
für den Landeshauptmann 8 200 Mark bis 10 500 Mark,
füur den ständigen Vertreter desselben und den Chef der
Finanzverwaltung 3.000 Mark bis 6 000 Mark, im Durch-
schnitt 4 500 Mark,
für den Landrentmeister und die Sekretäre 2 700 Mark
bis 4 500 Mark, im Durchschnitt 3 600 Mark.
B. Bei der Schutztruppe 1 031 900 294 400
Summe Titel 1 ... 1 100 400 294 400
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für
in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie
zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten -- —
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutz-
truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-
Gesetzbl. S. 653) . .. ..... . . . .. . .. . . . . . .. 32 000 —
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutz—
truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-
Gesetbl. S. 653) – —
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße . .. .. . .. .. .. . . . .. 208 847 —
6.Für Farbige . . . . . .. 76 000 10 000
Summe Titel 1 bis 6 . 1 417 247 304 400
7. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 1 822 570 472 100
3 239 817 776 500
Summe I (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben