Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

— 7 —. 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 4. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine V. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 7. 
  
  
  
  
  
(Nr. 2444.) Bekanntmachung, betreffend eine V. Ausgabe der dem internationalen Ueberein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 2. Februar 
1898. 
Die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Ueber- 
einkommen Anwendung findet (IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. 
von 1897 S. 27), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Aende- 
rungen in der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahn- 
transport mitgetheilten Fassung neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
 vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet. 
(V. Ausgabe vom 1. Januar 1898.) 
  
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
2. Militär-Eisenbahn. 
3. Königlich preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich 
mit ihnen betriebenen Großherzoglich hessischen Staatseisenbahnen — sowie 
die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit 
Ausschluß: 
a. der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn. 
Reichs-Gesetzbl. 1898. 4 
  
Ausgegeben zu Berlin den 12. Februar 1898.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.