Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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(Nr. 2806.) Verordnung über die Eindeichung der Grundstücke der Katastergemeinden 
Strümp, Lank und Langst. Vom 5. Februar 1847. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ⁊. 
Da die in der Verordnung uͤber die Organisation der neuen Deichschauen 
auf dem linken Rheinufer abwaͤrts von Neuß vom 7. Mai 1838. vorgeschrie- 
benen Abgrenzungen der Schauen Heerdt und Uerdingen, nach den neuerdings 
ermittelten Hoͤhenlagen und nach dem technisch festgestellten Eindeichungsplane 
der betheiligten Gemeinden, der Abaͤnderung beduͤrfen, so verordnen Wir unter 
Aufhebung der entgegenstehenden Bestimmungen im g. 2. Nr. 1. und 2. jener 
Verordnung hierdurch, daß die der Ueberschwemmung ausgesetzten Grundstuͤcke 
der Katastergemeinden Struͤmp, Lank und Langst nicht zur Deichschau Heerdt 
ezogen werden, und diejenigen dieser Grundstuͤcke, welche durch die laͤngs der 
8 ln-Nymweger Straße nach näherer Festsetzung der Ober-Baudeputation zu 
ziehende Banndeichlinie der Deichschau Uerdingen Schutz erhalten, dieser Deich 
schau angehören sollen. 
Die gegenwärtige Verordnung ist in Verbindung mit der Verordnung 
vom 7. Mai 1838. durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 5. Februar 1847. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Düesberg. 
  
(Nr. 2807.) Verordnung über die Organisation der neuen Deichschauen auf dem linken 
Rheinufer abwärts von Neuß. Vom 7. Mai 1838. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. #. 
Da das Französische Dekret über die Organisation der Deichschauen zwischen 
Neuß und Rheinberg vom 22. Januar 1813. wegen der gegen mehrere Be- 
stimmungen desselben obwaltenden Bedenken nicht zur Ausföhrun gekommen 
ist, diese Uferstrecke aber besondere Korporationseinrichtungen zur Verbesserung 
ihres Deichwesens nicht entbehren kann, so verordnen Wir, unter Aufhebung 
obigen Dekrets, wie folgt: " 
  
S. 1. 
Die Besitzer der gegen die Ueberschwemmungen und Eisgänge des 
Rheins durch die Deiche zwischen Neuß und Rheinberg geschützten Grundstücke 
werden zum Schaubezirk Uerdingen verbunden und bilden sechs Deichschaue: 
e —
	        
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