197
reviere eingeteilt sind, an den im Polizeirevier — des Versammlungslokals
vorhandenen öffentlichen Anschlagsäulen oder -tafeln spätestens 24 Stunden, falls
aber die Versammlung nicht am Sitze der Polizeibehörde stattfindet, spätestens
48 Stunden vor dem Beginne der Versammlung erfolgt sein und den Anforderungen
zu c des ersten Absatzes genügen.
Gera, den 15. Mai 1908.
Fürstlich Reuß--Pl. Ministerium.
v. Hinüber. c.