Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

 
 
6.  Neuenburger Jurabahn. 
7. Emmenthalbahn. 
 
 
 
 
 
 
 
8.  Langenthal— Huttwilbahn. 
9.  Tößthalbahn. 
10.  Schweizerische Seethalbahn. 
11.  Schweizerische Südostbahn. 
12.  Rorschach—Heidenbahn. 
13.  Sihlthalbahn. 
14.  Schmalspurige Eisenbahn Yverdon— Ste. Croix. 
B. Bahnstrechen, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verwaltungen befinden. 
I. Oesterreichischer Verwaltungen. 
Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken 
von der österreichisch-schweizerischen Grenze: 
15.  bei Buchs bis Buchs. 
16.  bei St. Margrethen bis St. Margrethen. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
Die von den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen betriebenen 
Strecken von der deutsch-schweizerischen Grenze: 
17.  bei Gottmadingen bis zur schweizerisch-deutschen Grenze bei Wilchingen. 
18.  bei Stetten bis Basel. 
19.  bei Leopoldshöhe bis Basel. 
20.  bei Grenzach bis Basel. 
21.  Die von den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Ver- 
bindungsbahn vom badischen Bahnhofe bis zum Zentralbahnhof in Basel. 
22.  Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke 
von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel. 
III. Französischer Verwaltungen. 
Die von der Gesellschaft der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen 
Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze: 
23.  bei St. Gingolph bis Bouveret. 
24.  bei Chéne-Bourg bis Genf-Eaux-Vives. 
25.  bei La Plaine bis Genf-Cornavin. 
26.  bei Col-des-Roches bis Locle.
	        
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