Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Betriebe  der  Landwirthschaft  überhaupt,  oder  ihrer  einzelnen  Zweige,  namentlich  des
Ackerbaues,  des  Futterbaues,  des  Weinbaues,  des  Obstbaues,  des  Waldbaucs,  der
Torfgewinnung,  der  Seidezucht  und  der  Viehzucht.

Die  Bewerbung  um  vorstehende  Preise  sind  bei  der  Centralstelle  für  die  Landwirthschaft,
  welcher  die  Prüfung  und  Begutachtung  der  betreffenden  Gegenstände,  in  Gemeinschaft
  mit  der  Centralstelle  für  Gewerbe  und  Handel,  aufgetragen  ist,  spätestens  bis
zum  15.  August  1849,  und  zwar  mit  oberamtlichen  Berichten  begleitet,  einzureichen.  Ein-Jaben
  obne  oberamtliche  Berichte  werden  nicht  berücksichtigt.

Bei  mechanischen  Ersindungen  müssen  entweder  die  Maschinen  selbst  oder  genaue  Mevelle
  mit  eingesender,  bei  chemischen  Gegenständen  deutliche  Beschreibungen  nebst  den  Präparaten
  mit  vorgelegt  werden.

Sind  zu  Darstellung  der  chemischen  Gegenstände  neue  oder  verbesserte  Apparate  nöthig,
so  sind  dieselben  genau  anzugeben  oder  durch  Zeichnungen  deutlich  zu  machen.

Die  Bewerber  um  den  landwirthschaftlichen  Preis  haben  ihre  Angaben,  geeigneten  Falls,
mit  glaubwürdigem  Zeugnisse  zu  belegen.

Sollen  Pflüge  und  andere  Ackerwerkzeuge  zur  Bewerbung  kommen,  so  muͤssen,  w  ahrend
  die  Bewerbungs-Eingabe  selbst  längstens  in  der  obigen  Frist  an  die  Centralslelle  einzureichen
  ist,  die  Werkzeuge,  mit  den  nöthigen  Zeugnissen  des  Gemeinderaths  und  Oberamts,
srätestens  bis  zum  1.  August  an  die  Direktion  des  landwirthschaftlichen  Instituts  zu  Hohenbeim
  eingeliefert  werden,  um  mit  denselben  die  geeigneten  Versuche  anzustellen.

Stuttgart  den  16.  Februar  1849.  Sautter.

C)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministerium.
a)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Stand  der  Pensionsanstalt  für  die  Hinterbliebenen
der  Ciwvilstaatödiener.

Dem  Gesetze  über  die  Verhältnisse  der  Civilstaatsdiener  vom  28.  Juni  1821,  §.  41
bis  43  gemäß,  werden  die  Ergebnisse  der  Rechnung  über  die  Pensionsanstalt  für  die  Hinterbliebenen
  jener  Diener  von  dem  Etatsjahr  184  durch  den  nachstehenden  Auszug  bekannt
gemacht.

Stuttgart  den  5.  Februar  1840.  Goppelt.