Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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Zollsatz 
  
Nr. Gegenstände. Maßstab. 
Ven. 
29. Blauholzextrakt . . . . . . . . .. Werth 10 Prozent 
30. Oelfarbe .. . . . . . . . . . . . .. 100 Kätti 1,304 
Garne, einfach oder gefärbt: 
31. aus Baumwolll .. b 4,180 
32. a) aus Leinen, für Webezwecke . . . . ... » 6,527 
b) aus Hanf oder Jute, für Webezwecke . ... Werth 8 Prozent 
aus Wolle, auch Kammwolle: 
33. für Webezwecke . . . .. . . . . .. 100 Kätti 8,000 
34. für andere Zwecke .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. » 9,169 
Anmerkung zu Nr. 31, 32, 33 und 34. Es ist aus- 
drücklich verstanden, daß alle aus Baumwolle, Leinen, Hanf, 
Jute oder Wolle (auch Kammwolle) gemischten Garne nach 
dem Bestandtheile, der dem Gewichte nach vorherrscht, zu 
verzollen sind. 
35. Garne aller Art, in diesem Tarife nicht anderweitig aufgeführt Werth 10 Prozent 
36. Halbseidener Atlas, aus Baumwolle mit obenliegender Seide » 10 
37. Hopfen: Kätti 0,029 
38.Hüte, einschließlich Filzhüt: Werth 10 Prozent 
39. Kautschuckwaaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 5 10 „ 
40. Leinene Gewebe: 
Segelleinwand . . . . . . . . . . .. Quadratyard 0,047 
alle anderen Arten . . . . . .. Werth 10 Prozent 
Anmerkung. Es ist ausdrücklich verstanden, daß fertige 
Kleidungsstücke und andere konfektionirte Gegenstände nicht 
unter der Position Leinengewebe begriffen sind. 
Leder: 
41. Sohlleder . . . . . .. 100 Kätti 5,690 
42. anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .. . . . . . . ..... . . . . .. Werth 10 Prozent 
43. Lokomotiven, sowie Theile davon .. . .. . . . .. .......... p 5 2 
  
  
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