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Zollsatz
Nr. Gegenstände. Maßstab.
Ven.
29. Blauholzextrakt . . . . . . . . .. Werth 10 Prozent
30. Oelfarbe .. . . . . . . . . . . . .. 100 Kätti 1,304
Garne, einfach oder gefärbt:
31. aus Baumwolll .. b 4,180
32. a) aus Leinen, für Webezwecke . . . . ... » 6,527
b) aus Hanf oder Jute, für Webezwecke . ... Werth 8 Prozent
aus Wolle, auch Kammwolle:
33. für Webezwecke . . . .. . . . . .. 100 Kätti 8,000
34. für andere Zwecke .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. » 9,169
Anmerkung zu Nr. 31, 32, 33 und 34. Es ist aus-
drücklich verstanden, daß alle aus Baumwolle, Leinen, Hanf,
Jute oder Wolle (auch Kammwolle) gemischten Garne nach
dem Bestandtheile, der dem Gewichte nach vorherrscht, zu
verzollen sind.
35. Garne aller Art, in diesem Tarife nicht anderweitig aufgeführt Werth 10 Prozent
36. Halbseidener Atlas, aus Baumwolle mit obenliegender Seide » 10
37. Hopfen: Kätti 0,029
38.Hüte, einschließlich Filzhüt: Werth 10 Prozent
39. Kautschuckwaaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 5 10 „
40. Leinene Gewebe:
Segelleinwand . . . . . . . . . . .. Quadratyard 0,047
alle anderen Arten . . . . . .. Werth 10 Prozent
Anmerkung. Es ist ausdrücklich verstanden, daß fertige
Kleidungsstücke und andere konfektionirte Gegenstände nicht
unter der Position Leinengewebe begriffen sind.
Leder:
41. Sohlleder . . . . . .. 100 Kätti 5,690
42. anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .. . . . . . . ..... . . . . .. Werth 10 Prozent
43. Lokomotiven, sowie Theile davon .. . .. . . . .. .......... p 5 2
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