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Betrag
E für das
— Einnahme. Rechnungs-
jahr 1899.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1.Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent... 1 456 350
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosten... 320
— 1 456 030
b) Herauszahlungen an Oesterreich- Ungarn für die öster-
reichische Gemeinde Mittelberg 30
bleiben (Titel 1) 1 456 000
2. Wechselstempelsteuer.... 9 945 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 198 900 Mark
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten..... 274100
zusammen . . . 473 000
bleiben (Titel 2 ) 9 472 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, ab-
züglich der den Bundesstaaten nach §. 44 des Reichs-
stempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs- Gesetzbl.
S. 381) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und
Verwaltungskosen . . .. .. 15 795 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten 13 054 000
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