Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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(Nr. 2562.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. März 1899. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (V. Ausgabe vom 1. Januar 
1898, Reichs- Gesetzbl. von 1898 S. 7), ist unter „Deutschland. A. II. 
Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.“ mit Wirkung vom 
29. März d. J. wie folgt ergänzt worden: 
52a. Kremmen—Neu-Ruppin—Wittstocker Eisenbahn. 
Berlin, den 15. März 1899. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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