Deutsches Kolonialblatt
mtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee
Hierausgegeben vom Reichs-Kolonialamt
20. Jahrgang. Berlin, den 1. Februar 1919. Uummer 1/2.
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des Weltpossvereins. Einsendungen und Jusag en sind an die Bu- #ln u von Erusi Sieairied Mittler und Soh
st Kochstraße 68—71
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Staatsselretärs des Neichs= Kolonialamt, betr. Versorgungsamt
der Schutztruppen. Vom 28. Dezember 1918 S. 1.— Personalien S. 1.
Nichtamtlicher Teil: Die Prägung von Kriegesmünzen in Deutsch= O stafrita. Von Bergingenieur Dr. Iug.
F. Schumacher, Spaichingen S. 1.
Literatur Bericht S. 9. Neue Literatur (I.) S. 10.
II IIAmtlicherTeilIligiigiYH
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Der Staatssekretär „ · «
des Reichs-Kolonialamts. !*1 incs, den 28. Dezember 1918.
Nr. N. 2451. 18. 4. 4. vrchelisahe 9
32 533.
Verfügung.
Die gemäß A. V. Bl. 1918, S. 323 bis 327 den Korps-Versorgungsämtern der Prenßischen
Heeresverwaltung obliegenden Geschäfte wurden bisher für den Bereich der Schutztruppenverwaltung
von dem Kommando der Schutztruppen (Referat M A4) mitwahrgenommen. Aus Zweckmäßigkeits-
gründen sowie insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des stetig wachsenden, immer
schwieriger sich gestaltenden Geschäftsganges auf dem Gebiete des Versorgungswesens sind künstig
die vorerwähnten Arbeiten von dem Referat M A4 als selbständige Dienststelle mit der Bezeichunng
„Versorgungsamt der Schutztruppen“ zu erledigen. Mehrkosten dürfen durch diese Anderung nicht
entstehen.
Solf.
Dersonalien.
Beim Gonvernement Kamerun sind mit Wirkung vom 1. April 1917 ab die Polizeimeister
Helmchen, König, Kühler, Lehmann (Richard), Kahl, Rappl, Rispeter, Sachse und
Weicker angestellt worden.
Ferner ist der Regierungsassessor Kaiser als Bezirksamtmann angestellt worden.