Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

284 
(Nr. 2575.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. Mai 1899. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (V. Ausgabe vom 1. Januar 
1898, Reichs- Gesetzbl. von 1898 S. 7), ist unter „Schweiz. A.“ mit Wirkung 
vom 4. Juni d. J. wie folgt zu ergänzen: 
16. Onsingen—Balsthal. 
Berlin, den 13. Mai 1899. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Schulz. 
  
  
(Nr. 2576.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in 
Mexiko. Vom 16. Mai 1899. 
Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten 
von Mexiko wird hierdurch unter Hinweis auf §. 23 des Gesetzes zum Schutze 
der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 Reichs- Gesetzbl. S. 441) bekannt 
gemacht, daß in Mexiko deutsche Waarenbezeichnungen in gleichem Umfange wie 
inländische Waarenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. 
Berlin, den 16. Mai 1899. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.