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(Nr. 2575.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. Mai 1899.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (V. Ausgabe vom 1. Januar
1898, Reichs- Gesetzbl. von 1898 S. 7), ist unter „Schweiz. A.“ mit Wirkung
vom 4. Juni d. J. wie folgt zu ergänzen:
16. Onsingen—Balsthal.
Berlin, den 13. Mai 1899.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
(Nr. 2576.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in
Mexiko. Vom 16. Mai 1899.
Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten
von Mexiko wird hierdurch unter Hinweis auf §. 23 des Gesetzes zum Schutze
der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 Reichs- Gesetzbl. S. 441) bekannt
gemacht, daß in Mexiko deutsche Waarenbezeichnungen in gleichem Umfange wie
inländische Waarenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.
Berlin, den 16. Mai 1899.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Graf von Posadowsky.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.