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der in den Fässern, Kübeln, Kisten oder Säcken verpackten Ge—
genstände enthalten. Die Beförderung hat nur in offenen Wagen
zu erfolgen. 1
3. Frische Flechsen, nicht gekalktes frisches Leimleder
sowie die Ab fälle von beiden, desgleichen ungesalzene
frische Häute sowie ungereinigte, mit Haut- und Fleisch-
fasern behaftete Knochen unterliegen bei der Aufgabe in
Wagenladungen folgenden Bestimmungen:
a) In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober müssen
diese Gegenstände in starke, nicht schadhafte Säcke ver-
Packt sein, die derart mit verdünnter Karbolsäure ange-
feuchtet sind, dass der faulige Geruch des Inhalts nicht
Wahrnehmbar ist. Jede Sendung muss mit einer Decke aus
starkem Gewebe (6o0genanntem Hoplentuche), die mit ver-
dünnter Karbolsäure getränkt ist, und diese wieder mit
einer grossen, wasserdichten, nicht getheerten Wagenplane
vollständig bedeckt sein. Die Bedeckung hat der Absender
zu stellen.
b) In den Monaten November, Dezember, Januar und Fe-
bruar ist eine Verpackung in Säcke nicht ertforderlich.
Die Sendung muss jedoch ebenfalls mit einer Decke aus
starkem Gewebe (Hopfentuch) und diese wieder mit einer
grossen, wasserdichten, nicht getheerten Wagenplane voll-
stündig bedeckt sein. Die untere Decke ist nöthigenfalls
derart mit verdünnter Karbolsäure anzufeuchten, dass ein
fauliger Geruch nicht wahrnehmbar ist. Die Bedeckung
hat der Absender zu stellen.
c) Solche Sendungen, bei denen der faulige Geruch durch
Anwendung von Karbolsäure nicht beseitigt werden kann,
müssen in (t(este, dicht verschlossene Fässer oder Kübel
derart verpackt werden, dass sich der Inhalt des Gefisses
nicht durch Geruch bemerklich macht.
4. Trockene oder ausgepreßte feuchte Kesselrückstände von der
Lederleimfabrikation (Leimkalk, Leimkäse oder Leimdünger)
müssen mit zwei über einander liegenden großen, wasserdichten, nicht ge-
theerten Wagenplanen vollständig bedeckt sein. Die untere Decke ist
mit verdünnter Karbolsäure derart zu tränken, daß ein fauliger Geruch
nicht wahrnehmbar ist. Zwischen den beiden vom Absender zu stellenden
Decken ist eme Schicht von trockenem, gelöschtem Kalke, von Torfmull
oder von gebrauchter Lohe anzubringen.
Nicht ausgepreßte, nasse derartige Rückstände müssen in
feste, dicht verschlossene Fässer oder Kübel derart verpackt werden, daß
sich der Inhalt der Gefäße nicht durch Geruch bemerklich macht.
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