172 Buch II. Kap. 2.
Ehebrecher und Sklaven der schmutzigsten Laster sein.“
Aber das Unheil war einmal im Zug, und als der Papst
wahrnahm, daß die meisten deutschen Bischöfe nur mit
Widerstreben an die Durchführung des Eheverbots in
ihren Sprengeln gingen, anempfahl er die Angelegenheit
den mit ihm gegen die kaiserliche Macht verbündeten
deutschen Fürsten. Sie mußten ihm wohl zu Willen
sein, weil sonst ihre Rebellion des päpstlichen Rückhalts
entbehrt hätte. Auch hetzte die Kurie mittelst der Mönche
den adeligen und bäuerlichen Pöbel zu Gewaltthätigkeiten
gegen die verheirateten Pfarrer auf. Demzufolge zwang
vieler Orten das Volk die Geistlichen tumultuarisch zur
Entlassung ihrer rechtmäßigen Ehefrauen. Doch waren
in norddeutschen Sprengeln im 12. Jahrhundert noch die
meisten Pfarrer verheiratet und noch im 13. Jahrhundert
gab es in einigen Gegenden Deutschlands, wie z. B. in
Schlesien, verheiratete Bischöfe, Domherren und Pfarrer.
Erst von da ab verschwand bei uns die Priesterehe völlig,
um einem Treiben Platz zu machen, dessen Zuchtlosigkeit
zahllose Pfaffenschwänke des Mittelalters grell genug
widerspiegeln. Das Volk merkte zu spät, welcher Pest
es seine Häuser geöffnet, indem es den Cölibat durchsetzen
geholfen, und im 14. und 15. Jahrhundert war unter
unseren Bauern die Forderung gäng und gäbe, daß ein
neuaufziehender Pfarrherr auch gleich seine Kebse oder,
wie sie sich bäuerisch ausdrückten, daß ein neuer „Seelenhirt"
seine „Seelenkuh“ mitbringen müsse. Sie wußten
wohl, warum.