Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 135 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
12. 
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Samoainseln westlich des 
171. Längengrads w. L. S. 135. — Bekanntmachung, betreffend den Uebergang der westlich 
des 171. Längengrads westlich von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe in deutschen Besitz 
und die Verkündung des vorbezeichneten Allerhöchsten Erlasses. S. 136. — Verordnung, 
betreffend die Rechtsverhältnisse in Samoa. S. 136. — Bekanntmachung, betreffend die Ver- 
kündung dieser Verordnung im Schutzgebiete von Samoa. S. 138. 
  
  
  
  
(Nr. 2657.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Samoainseln 
westlich des 171. Längengrads w. L. Vom 17. Februar 1900. 
Wir Wilhelim, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen 2c. 
thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien auf 
ihre Rechte auf die westlich des 171. Längengrads westlich von Greenwich ge- 
legenen Inseln der Samoagruppe zu Gunsten Deutschlands verzichtet haben, 
nehmen Wir hiermit im Namen des Reichs diese Inseln unter Unseren 
Kaiserlichen Schutz. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Jagdschloß Hubertusstock, den 17. Februar 1900. 
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Bülow. 
  
  
Reichs-Gesetzbl. 1900. 27 
Ausgegeben zu Berlin den 29. März 1900
	        
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