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Gewiß die sechzehn Jahre, die Herzog Ulrich noch nach
seiner Wiederherstellung regierte, mußten bei der ganzen Gemüthsstimmung,
in der er sich befand, sechzehn höchst seltsame
kritische Jahre werden. Die ganze Landes-Konstitution war
während dieser Zeit in einem Zustande des Verschwindens,
über den man wohl nicht geradezu klagen konnte, weil man
gewöhnlich nur über Druck und Drang klagt, und wirklich
doch kein Drücken und Drängen da war, aber die Nachwelt
mochte es doch einst hart genug empfinden, wie viel in diesen
sechzehn Jahren verloren gegangen sey.
Erst zauderte Ulrich langehin, bis er die noͤthige Bestätigung
und Erläuterung des Tuͤbingischen Vertrags
gab, *) und er gab sie auch nicht eher, bis die Landschaft
neue Steuern verwilligte, wic man sie Ferdinanden
selbst damals nicht verwilligt hatte, da jener Vertrag fast
von Neuem erkauft werden mußte. Er schrieb Landtage aus,
die kein Schatten der alten konstitutionsmäßigen Landtage
waren; und ach! wenn das, was er that, Recht oder Sitte
wurde, daß er die städtischen Deputirten in mehrere verschiedene
Korps theilte, und jedes Korps an einem andern Orte
sich versammeln ließ, oder nur die zusammenrief, die ihm
gutdünkten, so ward bald das Selbsitarationsrecht des dritten
Standes nur noch ein Spielwerk.?) Sogar negociirte er
*) Sattler (Thl. II. S. 41) fagt, er habe nichts von dieser Erläuterung
finden können. Daß aber wirklich eine solche ausgestellt
worden, leidet keinen Zweifel, denn Herzog Friedrich mußte
auch diese Erläuterung des Tübingischen Vertrags besonders
bestätigen. S. wirtemberg. Landes-Grundverfassung S. 241, 242.
**) S. Sattler III. S. 145 vom Landtag, der zu Anfang des Jahres
1540 gehalten worden. 16 Städte und Aemter wurden
nach Stuttgart verschrieben, 13 nach Marpach und 14 nach Nagold.
Und doch galt's hier der Perwillsgung beträchtlicher Steuern.