Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 208 — 
  
  
  
  
  
Betrag 
» , für das 
Titel. Aus ga be. Rechnungs- 
jahr 1900. 
Mark. 
Uebertrag . 910 200 
43.Zu Pensionen und Pensionserhöhungen sowie zur Versorgung Hinterbliebener 1 000 
Summe Titel 37 bis 43 911 200 
Dazu = 35 und 326 62 146 
4 . 33.. 44 . 144 323 
"Q " 22 . . .. 12500 
4 . 29 bis 31 195 987 
Summe C. Gemeinsame Ausgaben der Civil= und 
Militärverwaltung (Titel 29 bis 43 )332é6 156 
  
Zu Titel 1 bis 43. 
Das pensionsberechtigende Diensteinkommen des Gouverneurs beträgt 
16 000 Mark. 
Für alle Personen des Soldatenstandes und Beamte, welche der 
Marine oder dem Heere entnommen und dort in etatsmäßigen Stellen be- 
soldet gewesen sind, ist bei der Pensionirung dasjenige pensionsberechtigende 
Diensteinkommen zu Grunde zu legen, welches bei Fortsetzung des früheren 
Dienstverhältnisses in der Heimath zum Ansatze zu bringen wäre. Für den 
gegenwärtigen Baudirektor wird das pensionsberechtigende Diensteinkommen 
eines Ressortdirektors für Hafenbau zu Grunde gelegt. 
Im Uebrigen beträgt das pensionsberechtigende Diensteinkommen für: 
1. den Civilkommissar, Kommissar für chinesische Angelegenheiten und 
den Oberrichter 4500 bis 8000 Mark, im Durchschnitte 6 250 Mark, 
2. den Ersten Dolmetscher, den höheren Forstbeamten 3.000 bis 
6000 Mark, im Durchschnitte 4 500 Mark, 
3. den Zweiten Dolmetscher 3.000 bis 5 400 Mark, im Durchschnitte 
4200 Mark, 
4. den Vorstand des Katasteramts 2700 bis 4800 Mark, im 
Durchschnitte 3750 Mark, 
 
	        
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