Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 211 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
  
  
MÆIA. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt des Fürstenthums Montenegro von der Berner inter- 
nationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie von den am 4. Mai 1896 dazu 
getroffenen Zusatzübereinkommen. S. 211. 
  
  
  
(Nr. 2664.) Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt des Fürstenthums Montenegro von 
der Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 
sowie von den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Jusatzübereinkommen. 
Vom 2. April 1900. 
D. am 9. September 1886 zu Bern getroffene Uebereinkunft, betreffend die 
Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur 
und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1887 S. 493 ff.), und die am 4. Mai 1896 in 
Paris zu dieser Uebereinkunft getroffenen Zusatzübereinkommen, nämlich eine 
Zusatzakte und eine Deklaration (Reichs-Gesetzbl. 1897 S. 759 ff. und S. 769 ff.), 
sind in Folge des beim Schweizerischen Bundesrath erklärten Rücktritts des 
Fürstenthums Montenegro von der gedachten Uebereinkunft im Verhältnisse zu 
Montenegro mit Ablauf des gestrigen Tages außer Kraft getreten. 
Berlin, den 2. April 1900. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Bülow. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Neichs-Gesetzbl. 1900. 37 
Ausgegeben zu Berlin den 2. April 1900. 
 
	        
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