Volltext : Preußische Gesetzsammlung. 1909. (100)

Die  freiwillige  Turnerfeuerwehr  in  Limmer  wird  dagegen  als  Ortsfeuerwehr
  dem  Magistrate  der  Stadt  Linden  nach  den  für  Ortsfeuerwehren  geltenden
Bestimmungen  unterstellt  werden.

(28.

Die  Stadtgemeinde  Linden  verpflichtet  sich,  gegenüber  der  Warteschule  in
Limmer  nach  Inkrafttreten  dieses  Vertrags  in  dasselbe  Verhältnis  einzutreten,
welches  gegenwärtig  die  Gemeindeverwaltung  zu  Limmer  gegenüber  der  Warteschule
  einnimmt  und  für  die  Zeit  der  Fortdauer  dieses  Verhältnisses  der  Warteschule
  eine  Beihilfe  von  jährlich  1  000  Mark  zu  zahlen.

 

 

 

29.
Mit  dem  Inkrafttreten  dieses  Vertrags  finden  alle  für  den  Gemeindebezirk
Linden  erlassenen  ortsstatutarischen  Vorschriften,  Gemeindebeschlüsse  und  Polizeiverordnungen

  auch  auf  den  ehemaligen  Gemeindebezirk  Limmer  Anwendung,
soweit  nicht  in  diesem  Vertrag  etwas  anderes  bestimmt  ist.

 

 

30.
Die  Stadtgemeinde  Linden  verpflichtet  sich,  spätestens  innerhalb  2  Jahren
nach  der  Vereinigung  von  Limmer  und  Linden  in  dem  Bezirke  der  ehemaligen

Gemeinde  Limmer  oder  in  dessen  Nähe  an  einer  leicht  zu  erreichenden  Stelle  ein
öffentliches  Brausebad  zu  errichten.

Der  Preis  des  einzelnen  Bades  darf  10  Pfennig  nicht  überschreiten.

31.

Dieser  Vertrag  tritt  3  Monate  nach  Verkündung  des  Eingemeindungsgesetzes,
  spätestens  aber  am  1.  April  1909,  in  Kraft.

Limmer,  den  29.  Mai  1908.  Linden,  den  17.  Juni  1908.
Eiegel)  Der  Gemeindevorstand.  Eiegel)  Der  Magistrat.
Heller,  Gemeindevorsteher.  Lodemann.

C.  Dannenberg,  Beigeordneter.
A.  Droste,  Beigeordneter.