Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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1)  „fuͤr  Michael  Bauer,  Lutz,  Austraͤgler  zu  Sinzhausen
  als  Zehrpfennig  seines  Guts  besitzenden  Sohns
zur  ferneren  Ansässigmachung  bestimmt

150  fl.

2)  „Ein  Kaufschillingsrest  von  Georg  Ostermaier
zu  Werhenried  für  die  Mathias  Forster  und  Mathias
  Fürtlerschen  Eheleute  zu  Ossenzhansen  und
Buchesried,  deponirt  am  30.  Jänner  1627.

50  fl.

5)  „Von  Ignaz  Bauer,  Barth  zu  Rohrbach,  Kaufschillingsgelder
  für  die  Gottschalkischen  Relicten,
allda  deponirt  am  20.  Januar  1327.

200  fl.

Diese  Depositengelder  wurden  von  Commissions  wegen
  dem  neu  antretenden  Gerichtshalter  Buchner
sogleich  übergeben.“

Der  Gutzherr  enthielt  sich  auch  jeder  Remonstration
gegen  den  dem  Landgerichte  ertheilten  Auftrag,  und  jeder
Beschwerde  über  den  Vollzug  desselben.

Als  aber  Buchner  am  15.  Oct.  1827  mit  Tode
abging,  verwahrte  sich  von  Koch  bey  der  Präsentation
des  neuen  Gerichtshalters  Escherich  in  der  Vorstellung
vom  10.  Nov.  1827  gegen  die  Gerichts-oder  Actenübergabe,
  und  die  Voerstellung  des  Beamten  durch  das  Landgericht,
  so  wie  auch  gegen  alle  daraus  entstehenden  Kosten,
da  die  Einweisung  und  Amtsübergabe  nur  ihm  selbst  als
Gutsherrn  zustehe.

Die  Kreisregierung  glaubte  auf  diese  Protestation
nicht  Rücksicht  nehmen  zu  dürfen,  und  berichtete  über  den
ergriffenen  Recurs  unter  Anderem  Folgendes:

„Es  sind  übrigens  die  Amtsverhältnisse  von  Rohr-„bach

  und  Sünzhausen  noch  immer  von  der  Art,  daß