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* Steuersatz Berechnung
Gegenstand der Besteuerung. vom der
Hun-Tau-
dert. send m# wr. Stempelabgabe.
Lotterieloose. «
5.LooseöffentlicherLotteriensowieAus-
weise über Spieleinlagen bei öffentlich
veranstalteten Ausspielungen von Geld—
oder anderen Gewinnen
a) inländische . . . . . . . . . . . . . . ... .120 — — — bei inländischen Loosen vom
b) ausländische . . . . . . . . . . . . . . . .. 25 — — — planmäßigen Preise (Nenn—
Befreit sind: werthe) sämmtlicher Loose
Loose der von den zuständigen Be— oder Ausweise mit Aus—
hörden genehmigten Ausspielungen und schluß des auf die Reichs—
Lotterien, sofern der Gesammtpreis der stempelabgabe entfallenden
Loose einer Ausspielung die Summe Betrags; bei ausländischen
von einhundert Mark und bei Aus- Loosen von dem Preise
spielungen zu ausschließlich mildthätigen der einzelnen Loose in Ab-
Zwecken die Summe von füunfund- stufungen von 1 Mark für
zwanzigtausend Mark nicht übersteigt. je 4 Mark oder einen Bruch-
*# theil des Betrags.
Schiffsfrachturkunden.
6.] Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs-
verkehre zwischen inländischen und aus-
ländischen Seehäfen oder zwischen
inländischen Flußhäfen und auslän-
dischen Seehäfen, sofern sie im In-
land ausgestellt oder behufs Empfang-
nahme oder Ablieferung der darin
bezeichneten Sendung im Inlande
vorgelegt oder ausgehändigt werden
Im Verkehre zwischen inländischen
Hafenplätzen und ausländischen Hafen-
plätzen der Nord= und Ostsee, des
Kanals oder der norwegischen Küste
ausgestellte, vorgelegte oder ausge-
händigte Konnossemente und Frachtbriefe
.....—— WJJ
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von der einzelnen Urkunde.
Die Abgabe ist für jede
Sendung nur einmal zu
entrichten.