Zur Geschichte der deutschen Volksschule. YA
Geschenk jährlich vom Rate erhalten, im übrigen aber auf das Schulgeld
angewiesen sein. Dasselbe gilt von den Lehrerinnen der
Mädchenschulen. Die Ansprüche, welche an diese letzteren Schulen
gestellt werden, sind dadurch charakterisiert, daß die Schulordnung
einen Schulbesuch von höchstens zwei Jahren in höchstens zwei Stunden
täglich für die Mädchen vorschreibt.
Die Kirchenordnung des Herzogs Christoph von Württemberg
vom Jahre 1559 geht auf Johannes Brenz (1499—1570) als ihren
geistigen Urheber zurück, der für Süddeutschland eine ähnliche Bedeutung
besitzt wie Bugenhagen für Norddeutschland, und hat ihrerseits
der Braunschweigischen Schulordnung von 1569 und der Kursächsischen
von 1586 als Vorbild gedient. Auch in dieser Kirchenordnung
wird das lateinische Schulwesen mit besonderer Breite bchandelt.
Doch findet auch die deutsche Schule gebührende Berücksichtigung.
Es heißt da:
„Als wir auch etliche namhafte und volkreiche Flecken in
unserm Fürstentum und gemeiniglich hart schaffende Untertanen
haben, so ihrer Arbeit halber nit allezeit, wie not, ihre Kinder unternchten.
und weisen können, damit denn derselben arbeitenden Kinder
nit versäumet, fürnemlich aber mit dem Gebet und Katechismus und
daneben schreibens und lesens ihrer selbs und gemeinen Nutzens
wegen, desgleichen mit Psalmsingen dester baß unterricht und
christenlich aufgezogen (werden), wöllen wir, wo bis anher in solchen
Flecken Mesnereien gewesen, daß derselben deutsche Schulen mit
den Mesnereien zusammen eingericht und darauf von unsern verordneten
Kirchenvätern geschickte und zuvor examinierte Personen,
so schreibens und lesens wohl bericht, auch die Jugend im Katechismus
und Kirchengesang unterrichten könnten, verordnet werden.“
Die Anforderungen an die Befähigung des Lehrers sind, wie wir
sehen, gering. Knaben und Mädchen sollen in der Schule getrennt
sitzen. Das Rechnen ist nicht als Gegenstand des Uhterrichts genannt,
doch soll der Lehrer in diesem Fache geprüft sein. Die
Kinder sollen in drei Gruppen (Häuflein) geteilt werden. Die erste
soll aus denjenigen bestehen, welche anfangen die Buchstaben zu
lernen, die zweite aus denen, welche schon Silben zusammenfügen,
die dritte endlich aus jenen, welche anfangen zu lesen und zu schreiben.
Auch innerhalb dieser Gruppen sollen noch Uhnterabteilungen geschaffen
werden, damit die Kinder zum Fleiß angereizt und die Arbeit
des Schulmeisters erleichtert werde. Die Schulaufsicht wird von der
Kirche geführt, von Pfarrern, Superintendenten und schließlich vom