5. Die Nord-Milano-Eisenbahnen in Mailand, nämlich:
1) Milano—Bovisa-Erba mit Abzweigungen von Bovisa nach Milano—
Librera und von S. Pietro nach Camnago,
m) Milano—Bovisa—Saronno,
n) Saronno—Malnate—Varese—Laveno,
o) Como—-Camerlata—Grandate—Malnate mit Abzweigung von Camer-
lata nach Albate—Camerlata,
D) Novara—Busto Arsizio-Saronno—Seregno und
d) Saronno—Grandate.
B. Babnstrecken, welche im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger
Verwaltungen sich befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
6. Die von der französischen Paris—Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia.
II. Schweizerischer Verwaltungen.
7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweize-
rischen Grenze bei Pino bis Luino.
III. Oesterreichischer Verwaltungen.
8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei
Pontafel bis Pontebba.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Oesterreich, Ziffer 23, 24, 25, 26.
Frankreich, Ziffer 28.
Schweiz, Siffer 30.
Luxemburg.
A. Von luxemburgischen Derwaltungen betriebene Bahnen und
Babnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach
Grevenmacher.