Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

5. Die Nord-Milano-Eisenbahnen in Mailand, nämlich: 
1) Milano—Bovisa-Erba mit Abzweigungen von Bovisa nach Milano— 
Librera und von S. Pietro nach Camnago, 
m) Milano—Bovisa—Saronno, 
n) Saronno—Malnate—Varese—Laveno, 
o) Como—-Camerlata—Grandate—Malnate mit Abzweigung von Camer- 
lata nach Albate—Camerlata, 
D) Novara—Busto Arsizio-Saronno—Seregno und 
d) Saronno—Grandate. 
B. Babnstrecken, welche im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger 
Verwaltungen sich befinden. 
I. Französischer Verwaltungen. 
6. Die von der französischen Paris—Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke 
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia. 
II. Schweizerischer Verwaltungen. 
7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweize- 
rischen Grenze bei Pino bis Luino. 
III. Oesterreichischer Verwaltungen. 
8. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach 
Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei 
Pontafel bis Pontebba. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Ver- 
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Oesterreich, Ziffer 23, 24, 25, 26. 
Frankreich, Ziffer 28. 
Schweiz, Siffer 30. 
  
Luxemburg. 
A. Von luxemburgischen Derwaltungen betriebene Bahnen und 
Babnstrecken. 
1. Prinz Heinrich-Bahn, mit Einschluß der Linie von Wasserbillig nach 
Grevenmacher.
	        
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