Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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das  sächsische;  ')  Kur-Brandenburg,  sobald  neue  Erwerbungen
  ihm  zufielen,  hat  neue  Privilegien  für  neuerworbene
Länder  gesucht.

Kur-Brandenburg  hat  allmählig  nur  ausgedehntere  Privilegien
  erhalten.  Noch  erst  vor  hundert  Jahren,  noch  Kurfürst
Friedrich  Wilhelm  der  Große  hat  1685  vergeblich  zu  Wien
gebeten,  ein  ausgedehnteres  Privilegium  de  non  appellando
zu  erhalten,  als  das  von  1586  war.  Die  kaiserlichen  Minister,
  die  ihm  günstig  waren,  deuteten  ihm  selbst  auf  den
damals  schon  so  stark  betretenen  Seitenweg,  er  sollte  seine
Landstände  überreden,  freiwillig  Verzicht  zu  thun  auf  das
Appellations-Recht.  *n)  Kur-Brandenburg  hat  erst  noch
in  den  Tagen  König  Friedrichs  des  Großen  die  volle  Ausdehnung
  seines  alten  Privilegiums  auf  alle  neuerworbenen
Staaten  erhalten,  und  selbst  auch  in  diesen  Tagen  dieß
große  Recht  nur  epochenweise  erhalten.5)

*)  Man  darf  sie  nur  bei  Ludolf  mit  einander  vergleichen,  um  zu
sehen,  daß  aus  dem  sächsischen  in  das  kur-brandenburgische  herübergetragen
  wurde,  was  nur  herübergebracht  werden  konnte.

))  Re  dorf  rerum  Brandenburt.  Lib.  XIX.  J.  1.

Circa  Privilegium  de  non  appellando  regercbatur  (a  Consiliariis
  Caesareis),  per  ejusmodi  privilegia  Cacsaream  auctoritatem
  pavlatim  ita  imminutam,  ut  ejusdem  vix  umbra  adhuc
  supersit.  Ac  si  maxime  Caesar  velit,  Ordines  provinciales
repugnaturos,  idemque  recessui  imperii  de  a.  1654  repugnare
videri.  Snadebant  tamen,  qui  Electori  favebant,  satius  esse,
ab  eo  Ordines  provinciales  persuaderi,  ut  ultro  isti  benesicio
renuncient  etc.  4  4

*#*)  1746  31.  Mai  erhielt  Kur-Brandenburg  für  alle  seine  nicht  zur
Kur  gehörigen  Lande  ein  Priv.  de  n.  a.  illimit.  S.  Königs  selecta
  juris  publ.  noviss.  Thl.  24.  Seite  580  —  389.  Allein
hier  fehlte  noch  unter  den  im  Privilegium  aufgezählten  Staaten
  das  Fürstenthum  Östfriesland.  Daher  verwilligte  Kaiser
Franz  l.  1750  17.  Oktober  noch  ein  besonderes  Privilegium  wegen