B.
1.
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Babstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämmt-
lichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Ver-
waltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 11.
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Niederlande.
A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
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6.
11.
Bahnstrecken.
Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen.
Holländische Eisenbahn-Gesellschaft.
Niederländische Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft.
Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahn-Gesellschaft.
Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
Die von den Großherzoglich oldenburgischen Staatsbahnen betriebene
Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz.
Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken
von der deutsch-niederlandischen Grenze:
bei Borken bis Winterswyk.
bei Bocholt bis Winterswyk.
bei Straelen bis Venlo.
9.
10.
bei Kaldenkirchen bis Venlo.
bei Dalheim bis Vlodrop.
II. Belgischer Verwaltungen.
Die von der Mecheln—Terneuzen-Eisenbahn-Gesellschaft betriebene Strecke
von der belgisch- niederländischen Grenze bei La Clinge bis Terneuzen.