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Zweites Knpitel.
Konig AMlax ll. raumt die Reste der Barbarei weg — Widerstand der Conlervativen.
— Besthaupt. — Blutzehent. — Ein sreier Bauernstand geschassen.
— Die Regierung hall den Feudalen ein Bild vor. — Ablosbarkeit
des Lehenssverbandes. — Berbesserung der Rechtspflege. — Aotariat. —
GEleichheit vor dem Geletze.
W. eine Regierung die Reste der Barbarei
weggeschafft hat, so hat sie das Ihrige gethan. So
sagt Thaer, der Vater der deutschen Landwirthschaft.
Im Jahre 1808 war die Barbarei der Leibeigenschaft
in Bayern ausgerodet worden. Die Lasten derselben waren geblieben.
In dem auf dem Prinzip des Constitutionalismus errichteten
neuen Staatsgebäude ragten noch häßliche Pfosten des
gestürzten Feudalwesens. Der Bauer war nicht Grundherr, sondern
nur Grundholde seines Gütchens. Er arbeitete nicht für
sich und seine Familie, sondern für einen Zweiten und Dritten,
welches die Obereigenthümer des Bodens, die Gutsherren waren.
Er hatte darum auch kein sonderliches Interesse, den Acker mit
dem Schweiße seiner Arbeit ertragsfähiger zu machen; denn
Andere ärnteten, wo er gesät. So lag die Landeskultur darnieder.
Die Feudallasten saßen auf den vergrabenen Schätzen
des Landes, wie weiland Laban, der filzige alte Jude, auf seinen
verschlossenen Geldkisten.
Dem Regierungsantritt des Königs Max II. war es vorbehalten,
die Reste der Barbarei verschwinden zu machen, nicht
ohne Widerstand. Da ist denn das seltene aber erhabene Schauspiel
gesehen worden, daß die Regierung liberaler war als die
Mehrheit der Stände, indem der Gesetzentwurf der Regierung
über Aufhebung, Fixirung und Ablösung der Grundlasten verstümmelt
worden ist. Es war noch die alte nach Ständen ge-K#