März 23.
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bis zu nächstem Unionstag ausgesetzt. 2. und 3. Beiden Klagen wegen
mangelhafter Disziplin, Bezahlung und Musterung des Kriegsvolks war man
der Meinung, dass bei Respektierung der Kriegsbestallungen und Artikelsbriefe
viel Unordnung erspart geblieben wäre. Das Verzeichnis dieser Beschwerden
soll den abwesenden Unionsständen mitgeteilt, inzwischen aber
darauf geachtet werden, wie die zu bestellenden Befehlshaber beschaffen,
wo sie begütert seien und wie man sie zum Schadenersatz heranziehen
könnte; gut wäre auch, von ihnen bei Durchzügen und Einlagerungen
Kaution zu nehmen und einen besondern Kommissar aufzustellen,
der die Schuldigen zum Ersatz heranzuziehen hätte. Unordnung
würde ferner verhütet, ‚‚wan die soldaten durch die bank, wan es
immer zu erhalten, bezahlt und ihren sold nit von den obristen und
befelchsleuten empfangen, desgleichen auch die musterungen monatlich
vorgenommen und darauf die bezahlung gelaistet wurde“ Um von
solchen Verbesserungen nächstens beständiger reden zu können, sollen
die Unionsstände ihre Gutachten darüber beim Direktorium einreichen,
das sie den andern mitteilen will; auf grund dieser Gutachten sollen
Kriegsverständige, die jeder Stand zu nächster Tagung mitzubringen
hat, eine beständige Verfassung machen; zugleich soll man sich bei
fremden Mächten um solche gute Kriegsverfassungen umtun, inzwischen
aber die Befehlshaber und das bestellte Kriegsvolk ermahnen,
ihre Bestallungen einzuhalten und Beschwerungen zu vermeiden. —
4. und 5. Die Klagen wegen der neuen Werbungen und wegen
der scharfen Schreiben zur Erlangung von Kontributionen werden
bis zum Rechnungstag ausgesetzt ; inzwischen soll man mit Werbungen
gewahrsam gehen. 6. Man hat den Städten dargetan, weshalb
man Darlehen aufnehmen musste; künftig soll sich aber niemand
deshalb zu beschweren haben und Gleichheit gehalten werden.
7. Die Restanten gehören zum Rechnungspunkt. 8. Partikularkonvente
waren zuweilen notwendig, es wurden dazu auch die
benachbarten Städte gezogen; ebenso hat man sich gegen Baiern
wegen der Assistenz entschliessen müssen ; küuftig will man aber solche
Konvente beschränken oder wenigstens die nächsten Städte beiziehen
und den Abwesenden die Abschiede mitteilen. 9. Wegen der
nachbarlichen Irrungen soll man auf Mittel denken, sie nach Ausweis
der Unionsverfassung gütlich oder im ordentlichen Rechtsweg
beizulegen.
Besetzung der Aemter und Bestellung der zugeordneten Räte:
Wegen des Kriegsrates bleibt es beim heilbronner Abschied; wegen
Verordnung eines Kommissars und eines Adjunkten anstatt eines
Pfennigmeisterrs — wozu die Städte Vorschläge zu machen
gehabt hätten -— sowie eines Proviantmeisters sollen binnen sechs
Wochen Vorschläge ans Direktorium erstattet werden, auf grund
deren die Stände die Wahl zu treffen haben werden. Die Anregung
eines consilium politicum zur Ersparung der vielen Zusammenkünfte
bleibt bis zur nächsten Tagung ausgesetzt. "