Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

März  23.

2718  1611  113.

bis  zu  nächstem  Unionstag  ausgesetzt.  2.  und  3.  Beiden  Klagen  wegen
mangelhafter  Disziplin,  Bezahlung  und  Musterung  des  Kriegsvolks  war  man
der  Meinung,  dass  bei  Respektierung  der  Kriegsbestallungen  und  Artikelsbriefe
  viel  Unordnung  erspart  geblieben  wäre.  Das  Verzeichnis  dieser  Beschwerden
  soll  den  abwesenden  Unionsständen  mitgeteilt,  inzwischen  aber
darauf  geachtet  werden,  wie  die  zu  bestellenden  Befehlshaber  beschaffen,
wo  sie  begütert  seien  und  wie  man  sie  zum  Schadenersatz  heranziehen
könnte;  gut  wäre  auch,  von  ihnen  bei  Durchzügen  und  Einlagerungen
Kaution  zu  nehmen  und  einen  besondern  Kommissar  aufzustellen,
der  die  Schuldigen  zum  Ersatz  heranzuziehen  hätte.  Unordnung
würde  ferner  verhütet,  ‚‚wan  die  soldaten  durch  die  bank,  wan  es
immer  zu  erhalten,  bezahlt  und  ihren  sold  nit  von  den  obristen  und
befelchsleuten  empfangen,  desgleichen  auch  die  musterungen  monatlich
vorgenommen  und  darauf  die  bezahlung  gelaistet  wurde“  Um  von
solchen  Verbesserungen  nächstens  beständiger  reden  zu  können,  sollen
die  Unionsstände  ihre  Gutachten  darüber  beim  Direktorium  einreichen,
das  sie  den  andern  mitteilen  will;  auf  grund  dieser  Gutachten  sollen
Kriegsverständige,  die  jeder  Stand  zu  nächster  Tagung  mitzubringen
hat,  eine  beständige  Verfassung  machen;  zugleich  soll  man  sich  bei
fremden  Mächten  um  solche  gute  Kriegsverfassungen  umtun,  inzwischen
  aber  die  Befehlshaber  und  das  bestellte  Kriegsvolk  ermahnen,
ihre  Bestallungen  einzuhalten  und  Beschwerungen  zu  vermeiden.  —
4.  und  5.  Die  Klagen  wegen  der  neuen  Werbungen  und  wegen
der  scharfen  Schreiben  zur  Erlangung  von  Kontributionen  werden
bis  zum  Rechnungstag  ausgesetzt  ;  inzwischen  soll  man  mit  Werbungen
gewahrsam  gehen.  6.  Man  hat  den  Städten  dargetan,  weshalb
man  Darlehen  aufnehmen  musste;  künftig  soll  sich  aber  niemand
deshalb  zu  beschweren  haben  und  Gleichheit  gehalten  werden.
7.  Die  Restanten  gehören  zum  Rechnungspunkt.  8.  Partikularkonvente
  waren  zuweilen  notwendig,  es  wurden  dazu  auch  die
benachbarten  Städte  gezogen;  ebenso  hat  man  sich  gegen  Baiern
wegen  der  Assistenz  entschliessen  müssen  ;  küuftig  will  man  aber  solche
Konvente  beschränken  oder  wenigstens  die  nächsten  Städte  beiziehen
und  den  Abwesenden  die  Abschiede  mitteilen.  9.  Wegen  der
nachbarlichen  Irrungen  soll  man  auf  Mittel  denken,  sie  nach  Ausweis
  der  Unionsverfassung  gütlich  oder  im  ordentlichen  Rechtsweg
beizulegen.

Besetzung  der  Aemter  und  Bestellung  der  zugeordneten  Räte:
Wegen  des  Kriegsrates  bleibt  es  beim  heilbronner  Abschied;  wegen
Verordnung  eines  Kommissars  und  eines  Adjunkten  anstatt  eines
Pfennigmeisterrs  —  wozu  die  Städte  Vorschläge  zu  machen
gehabt  hätten  -—  sowie  eines  Proviantmeisters  sollen  binnen  sechs
Wochen  Vorschläge  ans  Direktorium  erstattet  werden,  auf  grund
deren  die  Stände  die  Wahl  zu  treffen  haben  werden.  Die  Anregung
eines  consilium  politicum  zur  Ersparung  der  vielen  Zusammenkünfte
bleibt  bis  zur  nächsten  Tagung  ausgesetzt.  "