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zwischen Gesetz und bloßem Kommentar, und dieses vorzüglich
noch zu Zeiten, wo wahre Gelehrsamkeit selten, und
Freiheit im Denken höchst unbekannt war. Eben dieses
Glück widerfuhr den Glossen des Balsamon. Bald schrieb
man sich keinen andern Coder mehr ab, als einen Balsamonschen:
und so wurden nach und nach alle ältere unglossirte
verdrängt. Daher sind in Bibliotheken, die sonst durch
Manusecriptensammlungen sehr berühmt sind, fast nichts, als
Balsamonsche Codices. In Bandini Verzeichniß der Handschriften
der Mediceischen Bibliothek sind Tom. I. pag. 5.
72. 397. lauter glossirte Colices. Beveridge hat bei der
Ausgabe seines Synodikon drei Handschriften 5) gebraucht,
aber alle drei von gleicher Art; er selbst setzt die älteste der
selben in die letztere Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts:
sie haben alle diesen sechzigsien Canon gehabt; wenigstens
ist von keinem eine Variante bemerkt. Aber diese sechs
Handschriften, jene drei in Bandini's Verzeichniß, und diese
drei, welche Beveridge gebraucht hat, gelten im Grunde doch
nur für eine Handschrift aus dem zwölften Jahrhundert:
denn alle sechs sind Copien von Balsamons Handschrift,
und sie können also alle gegen die viel frühern Zeugen aus
*) Er selbst beschreibt sie in der Vorrede solgendermaaßen: vetus
admodum et complelum (commentariorum Balsamonis)
exemplar, duod duadringentis circiker abbinc annis eloganti
monu exaralum. Duobus allis eorundem scholiorum
codd. MSS. vsi, Aeioniensi et Amer bachjiano. Coderx
iste Amerbachianus cum Bodlejano plerumdue conuentt,
ellam vbi Parisiensis editio ab viroque discrepat. Idem
de Codice Aeloniensi dicendum. Selbst schon die beständige
genaue Uebereinstimmung dieser drei Handschriften, und
ihre gemeinschaftliche Abweichung von der pariser Ausgabe
des Johann Titius beweißt genugsam, wie wenig man sie
als drei verschiedene Zeugen gelten lassen könne.