Samstag den 9. Oktober 1869. 34. Jahrgang. 21.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Exkurse in das Geblet der So bnlgeseteebung. bodL I. Zur Gemelndeordnung
vom 29. ril 1869. 1. Die Gemeinde als Rechtssudjekt im
l#gemeinen. — Besoldungsbezüge Knvesherrlicher Beamten verlähren
in fünf Johren.
Erkurse in das Gebiet der Sozialgesetzgebung.
Von
Dr. Julius Standinger.
Kaum ein Jahrzehent ist verflossen, seit das
Wort: „Trennung der Justiz und Verwaltung“ zu
einer Art Losung in der inneren Staatspolitik Bayerns
geworden war.
Wie es so oft mit derartigen Schlagworten
geht, mochten sich auch hiemit gar manche unklare
Begriffe und unreife Ideen verbunden haben. Darin
hat sich seitdem Vieles geändert. Man hat an
gar Manchem einsehen gelernt, daß im Staate als
einem organischen Ganzen zwar eine scharfe Abgränzung
der äußeren Funktionen aller einzelnen
Gewalten auf sicherer gesetzlicher Grundlage vom
Standpunkte des Rechtsstaatsprinzips aus nothwendig,
dagegen aber eine gegenseitige innere Abschließung
dieser verschiedenen Gebiete eben so unmöglich
als dem Gemeinwohle schädlich ist. Die
Verwaltung wird sich in ihrem Sondergebiete niemals
von Berührungen mit der Rechtspflege ferne
Neue Folge IIV. Band.