Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Samstag  den  9.  Oktober  1869.  34.  Jahrgang.  21.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Exkurse  in  das  Geblet  der  So  bnlgeseteebung.  bodL  I.  Zur  Gemelndeordnung

  vom  29.  ril  1869.  1.  Die  Gemeinde  als  Rechtssudjekt  im

l#gemeinen.  —  Besoldungsbezüge  Knvesherrlicher  Beamten  verlähren
  in  fünf  Johren.

Erkurse  in  das  Gebiet  der  Sozialgesetzgebung.
Von
Dr.  Julius  Standinger.

Kaum  ein  Jahrzehent  ist  verflossen,  seit  das
Wort:  „Trennung  der  Justiz  und  Verwaltung“  zu
einer  Art  Losung  in  der  inneren  Staatspolitik  Bayerns
  geworden  war.

Wie  es  so  oft  mit  derartigen  Schlagworten
geht,  mochten  sich  auch  hiemit  gar  manche  unklare
Begriffe  und  unreife  Ideen  verbunden  haben.  Darin
  hat  sich  seitdem  Vieles  geändert.  Man  hat  an
gar  Manchem  einsehen  gelernt,  daß  im  Staate  als
einem  organischen  Ganzen  zwar  eine  scharfe  Abgränzung
  der  äußeren  Funktionen  aller  einzelnen
Gewalten  auf  sicherer  gesetzlicher  Grundlage  vom
Standpunkte  des  Rechtsstaatsprinzips  aus  nothwendig,
  dagegen  aber  eine  gegenseitige  innere  Abschließung
  dieser  verschiedenen  Gebiete  eben  so  unmöglich
  als  dem  Gemeinwohle  schädlich  ist.  Die
Verwaltung  wird  sich  in  ihrem  Sondergebiete  niemals
  von  Berührungen  mit  der  Rechtspflege  ferne

Neue  Folge  IIV.  Band.