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Der Präsident bezeichnet diejenigen sonstigen Sachen, deren Bearbeitung
oder Revision er sich vorbehält. Er ist befugt, in jeder Sitzung den Vorsitz zu
übernehmen; er vollzieht die Ausfertigungen und Reinschriften in den ihm vor-
behaltenen Sachen.
Vertretung des Präsidenten.
G. 3.
Die ständige Vertretung des Präsidenten für dessen sämmtliche Dienst-
obliegenheiten wird vom Reichskanzler (Reichsamt des Innern) einem der
Direktoren übertragen. In dessen Behinderung wird der Präsident durch den
anderen Direktor vertreten. Ist auch dieser behindert, so erfolgt die Vertretung
durch die übrigen ständigen Mitglieder des Reichs- Versicherungsamts in der
Reihenfolge des Dienstalters, sofern nicht der Reichskanzler (Reichsamt des
Innern) etwas Anderes bestimmt.
Abtheilungen.
’ F. 4.
Im Reichs-Versicherungsamte bestehen zwei Abtheilungen.
Die eine Abtheilung hat die Angelegenheiten der Unfallversicherung und
die sonstigen Aufgaben der Träger dieser Versicherung, die andere Abtheilung
die Angelegenheiten der Invalidenversicherung zu bearbeiten. Die auf Grund
des §. 11 des Invalidenversicherungsgesetzes von der See-Berufsgenossenschaft
getroffenen Einrichtungen gehören zum Geschäftsbereiche der Abtheilung für
Invalidenversicherung.
Direktoren.
g. 5.
An der Spitze jeder Abtheilung steht ein Direktor. Der Präsident be-
stimmt, welcher Direktor die eine und welcher Direktor die andere Abtheilung
zu leiten hat; die Bestimmung bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers
(Reichsamt des Innern).
Der Direktor leitet die Geschäfte seiner Abtheilung unter der Oberleitung
des Präsidenten. Er zeichnet diejenigen Sachen, welche die Abtheilung als solche
oder mehrere Unterabtheilungen gemeinsam betreffen, sowie diejenigen sonstigen
Entwürfe, deren Revision er sich vorbehält, und vollzieht bei diesen die Aus-
fertigungen und Reinschriften.
Der Direktor wird im Falle seiner Behinderung durch die der Abtheilung
zugewiesenen ständigen Mitglieder nach der Reihenfolge des Dienstalters vertreten.
Unterabtheilungen.
S. 6.
In jeder Abtheilung können für einzelne Theile ihres Geschäftsbereichs
Unterabtheilungen errichtet werden. Die Errichtung der Unterabtheilungen und