Contents : Der Einfluß des Krieges auf die Hauptverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

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kündigen  oder  sie  setzen  stillschweigend  das  Vertragsverhältnis
fort.

s)  Das  Gesinde.

Was  endlich  die  Dienstboten  betrifft,  so  sind  für  sie  nach
Art.  95  EG.  BGB.  die  landesgesetzlichen  Gesindeordnungen,  z.  B.  die
preußische  von  1810,  mit  ihren  Kündigungsvorschriften  maßgebend.
Wird  aber  der  Dienstbote  zum  Heeresdienst  einberufen,  so  ist  das
als  ein  wichtiger  Grund  zur  sofortigen  Entlassung  anzusehen.  Nicht
zulässig  ist  dies  jedoch  bei  der  Einziehung  des  Dienstherrn;  denn
auch  ohne  ihn  wird  —  abgesehen  vom  Junggesellen,  bei  dem  die
fristlose  Kündigung  aus  dem  Gesichtspunkt  der  unvberschuldeten
Unmöglichkeit  gerechtfertigt  ist  —  der  Haushalt  weitergeführt.
Ebenso  auch  dann  nicht,  wenn  der  Haushalt  eingeschränkt  werden
muß.  §  626  BGB.  greift  hier  nur  ein,  wenn  der  Krieg  und  seine
Folgen  auf  die  besonderen  Verhältnisse  des  Dienstherrn  so  schlimm
eingwirkt  habenue),  daß  ihm  nach  Treu  und  Glauben  die  Fortsetzung
  des  Vertragsverhältnisses  nicht  mehr  zugemutet  werden
kann.  Entläßt  er  ohne  diese  Voraussetzungen  den  Dienstboten,  so
kommt  er  in  Annahmeverzug  (§  615,  293  BGB.).

5)  Freiwillige  Stellung.

Bei  unseren  Betrachtungen  tritt  uns  Antwort  heischend  noch
eine  ganz  neue  Frage  entgegen:  die  der  freiwilligen  Stellung.
Daß  sie  von  erheblicher  Bedeutung  bei  den  etwa  zwei  Millionen
freiwilligen  Meldungen  ist,  kann  nicht  bezweifelt  werden;  denn
dem,  der  diesen  Schritt  tut,  wird  es  in  den  meisten  Fällen
unmöglich  werden,  seinen  Vertragspflichten  nachzukommen.  So
gipfelt  denn  die  Untersuchung  in  der  Frage,  ob  die  durch  den
freiwilligen  Eintritt  ins  Heer  herbeigeführte  Unmöglichkeit  verschuldet
  ist  oder  nicht.

Eine  allgemeine  Antwort  läßt  sich  nicht  geben.  Bei  der
Beurteilung  muß  besondere  Rücksicht  auf  den  einzelnen  Krieg.
genommen  werden.

Als  wir  vor  einer  Reihe  von  Jahren  den  Herero=  und
Hottentottenaufstand  in  Deutsch-Südwestafrika  niederwerfen  mußten,
zog  es  manchen  hinaus  in  den  unbekannten  Erdteil  aus  Liebe

 

 

116)  Ebenso  Schneider,  DJZ.  1914  S.  1035.