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bei Rothwein
der Gesammtgehalt an Extraktstoffen nicht unter 1,7 Gramm,
der nach Abzug der nicht flüchtigen Säuren verbleibende Extrakt—
gehalt nicht unter 1,3 Gramm,
der nach Abzug der Gesammtsäuren verbleibende Extraktgehalt
nicht unter 1.2 Gramm,
der Gehalt an Mineralbestandtheilen nicht unter 0,16 Gramm
in einer Menge von 100 Kubikcentimeter Wein herabgesetzt sein.
Bei der Feststellung des Extraktgehalts ist die 0,1 Gramm in 100 Kubik-
centimeter Wein übersteigende Zuckermenge in Abzug zu bringen und außer Be-
tracht zu lassen.
II. Zu §. 6. Die im §. 6 des Gesetzes vorgeschriebene Kennzeichnung von
Schaumwein, der gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, hat wie folgt
zu geschehen:
a) Das Land, in welchem der Schaumwein auf Flaschen gefüllt ist, muß
in der Weise kenntlich gemacht werden, daß auf den Flaschen die Be-
zeichnung
„In Deutschland auf Flaschen getfüllt,
„ In Frankreich auf Flaschen getfüllt,
„In Luxemburg auf Flaschen gefüllt,
u. s. w. angebracht wird; ist der Schaumwein in demjenigen Lande,
in welchem er auf Flaschen gefüllt wurde, auch fertiggestellt, so kann
an Stelle jener Bezeichnung die Bezeichnung
"„Deutscher (Französischer, Luxemburgischer u. s. W.)
Schaumwein
oder
„Deutsches (Französisches, Luxemburgisches u. s. W.)
Erzeugniss
treten.
b) Bei Schaumwein, der aus Fruchtwein (Obst= oder Beerenwein) her-
gestellt ist, muß in der unter a vorgeschriebenen Bezeichnung den
Worten In Deutschland (Frankreich, Luxemburg u. s. W.) auf
Flaschen gefüllt oder „ Deutsches (Französisches, Luxemburgisches
u. s. w.) Erzeugnisse noch das Wort Frucht-Schaumwein" voran-
gehen oder an die Stelle des Wortes Schaumwein“ das Wort
„Frucht-Schaumwein" treten.
An Stelle des Wortes „Frucht-Schaumweine kann das Wort
„Obst-Schaumwein, „Beeren-Schaumweine oder eine entsprechende,
die benutzte Fruchtart erkennbar machende Wortverbindung, wie Apfel-
Schaumwein“, „Johannisbeer-Schaumwein" u. s. w., treten.
c) Die unter a und b vorgeschriebenen Bezeichnungen müssen in schwarzer
Farbe auf weißem Grunde, deutlich und nicht verwischbar auf einem