Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
Reichs-Gesetzblatt 
Nr. 8. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine VII. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. S. 17. — Bekanntmachung, betreffend Aenderung des 
Militärtarifs für Eisenbahnen. S. 36. 
  
  
  
  
  
(Nr. 2749.) Bekanntmachung, betreffend eine VII. Ausgabe der dem internationalen Ueberein- 
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 11. März 
1901. 
Die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 
14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Ueber- 
einkommen Anwendung findet (VI. Ausgabe vom 1. Januar 1900, Reichs-Gesetzbl. 
von 1900 S. 11), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Aende- 
rungen in der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahn- 
transport mitgetheilten Fassung neu aufgestellt worden: 
Liste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
Anwendung findet. 
(VII. Ausgabe 1901.) 
  
Deutschland. 
A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen. 
1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
2. Militär-Eisenbahn. 
3. Königlich preußische Staatseisenbahnen — einschließlich der gemeinschaftlich 
mit ihnen betriebenen Großherzoglich hessischen Staatseisenbahnen — sowie 
die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit 
Ausschluß: 
a) der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn. 
Reichs- Gesetzbl. 1901. 8 
Ausgegeben zu Berlin den 19. März 1901.
	        
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