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Beim Reichsheere.
b) die Telegrapheninspektoren, die Telegraphen—
aufseher und die Rendanten bei den Militär—
eisenbahndirektionen,
c) die Assistenten bei den immobilen Linienkom—
mandanturen,
d) die Büreaubeamten bei den unter a genannten
Behörden,
e) die Kanzlisten bei den immobilen Linienkom—
mandanturen.
11. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes ge—
hörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung
kommenden oberen Beamten, als:
a) die höheren Beamten und Sekretäre bei den Bau—
direktionen,
b) die Eisenbahnbauinspektoren und
Eisenbahnbetriebsinspektoren,
c) die Eisenbahnbaumeister, Maschinenmeister bei den
Maschineningenieure'),,Militär-
Telegrapheningenieure, Stations-Eisenbahn-
vorsteher, Bahn= und Betriebs- direktionen,
kontroleure, # Betriebs-
d) die Eisenbahnbauführer, Maschineninspektionen,
Maschinenmeisterassistenten, StationsBetriebs-
assistenten, Expeditionsbeamten, und Bau-
Geometer, kompagnien,
e) die Eisenbahn- und die Betriebs-
sekretäre.
1) die Eisenbahnverwaltungsbeamten bei den Eisen-
bahnarbeiterkompagnien (Güterexpeditionsvor-
steher und Güterexpedienten),
8) die Materialienverwalter, Bahnmeister und Tele-
graphenaufseher.
Die unter 10 und 11 aufgeführten Beamten sind
nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse
auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an
Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung
kommen.
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*) Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militär-
eisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbil-
dung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorüber-
gehend als Werkmeister thätig sind.
Zei der Marine.
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