1899 147
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
16. Stück vom Jahre 1899.
DAXXV. Verordnung
vom 2. November 1899,
die Einberufung des Landtags des Fürstenthums betreffend.
Wir Günther, von Gottes Guaden Fürst zu Schwarzburg 2c.,
verordnen hiermit, daß der Landtag des Fürstenthums
auf den 16. November ds. Is.
in Unsere Residenz Rudolstadt einberufen werde und beauftragen Unser Ministerium
mil der Ausführung dieser Verordnung.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürstlichen
Insiegel.
So geschehen
Rudolstadt, den 2. November 1899.
Günther, Fürst zu Schwarzburg.
(L. S.) v. Starck.
Fürstl. Schwargb.-Rudolst. Gesetzsammlung I.X. 20
Auegegeben in Nubolstadt am 5. November 1899.