Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzigster Jahrgang. 1899. (60)

1899  147

Gesetzsammlung

für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

16.  Stück  vom  Jahre  1899.

 

DAXXV.  Verordnung
vom  2.  November  1899,

die  Einberufung  des  Landtags  des  Fürstenthums  betreffend.

Wir  Günther,  von  Gottes  Guaden  Fürst  zu  Schwarzburg  2c.,
verordnen  hiermit,  daß  der  Landtag  des  Fürstenthums
auf  den  16.  November  ds.  Is.
in  Unsere  Residenz  Rudolstadt  einberufen  werde  und  beauftragen  Unser  Ministerium
mil  der  Ausführung  dieser  Verordnung.
Urkundlich  unter  Unserer  eigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Fürstlichen
  Insiegel.

So  geschehen
Rudolstadt,  den  2.  November  1899.

Günther,  Fürst  zu  Schwarzburg.
(L.  S.)  v.  Starck.

Fürstl.  Schwargb.-Rudolst.  Gesetzsammlung  I.X.  20
Auegegeben  in  Nubolstadt  am  5.  November  1899.