Beim Reichsheere.
Sachsen:
die im mobilen Stabe des Kriegsministers sich
befindenden Räthe und die demselben zugetheilten
Kanzleibeamten.
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21.
22.
23.
Bei der Marine.
Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine in
solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Be—
lagerungszustand erklärt worden sind.
Die Marine-Intendantursekretariatsapplikanten.
Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civiloberlootsen.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
Deutsches Reich:
beim Reichsmilitärgerichte:
der Botenmeister,
die Boten.
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10.
Die Lootsen J. und II. Klasse,
die Hafenlootsen, ·
der Materialienverwalter,
die Maschinisten,
die Schiffsführer
Die Steuerleute.
Die Untersteuerleute.
Der Vorsteher des Brieftaubenwesens.
Die Magazinaufseher bei den Werften, welche vor dem
1. April 1880 in diese Stellen eingetreten sind; die
eingeschifften Beamten stehen im doppelten Unter
ordnungsverhältnisse; siehe IIB 3.
Die Magazinaufseher der Bekleidungs= und Ver-
pflegungsämter, welche vor dem 1. April 1880 in
diese Stellen eingetreten sind.
beim Marine-Lootsen-
und Seezeichenwesen.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
Preußen:
die Kanzleidiener bei den mobilen Büreaus des
Kriegsministers und des vortragenden General-=
adjutanten des Kaisers.
11.
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15.
16.
17.
18.
19.
Die unteren Werftbeamten, soweit sie nicht bereits
zu den unter III B 9 und II B 3 aufgeführten
Kategorien gehören (A. K. O. vom 31. März 1880).
. Die dem mobilen Büreau des Staatssekretärs des
Reichs-Marine-Amts und des Chefs des Marine=
Kabinets zugetheilten Civilunterbeamten der Marine.
Die etatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine
in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Be,
lagerungszustand erklärt worden sind.
Die Führer,
die Maschinisten,
die Heizer,
die Matrosen
Die Heizer, ..
, s 8
die Matrosen auf dem Dampfer Friedrichsorte
auf den Dampfern Langlütjen:
und Bombes und dem Torpedo-
werkstattsdampfer.