408 Literarische Anzeigen.
wenn nicht Eigenthum, Kredit und Verkehr dem
Muthwillen und der Chikane Preis gegeben werden
sollen").
iterarische Anzeigen.
I.
Obschon die Aufgabe dieser Blätter die Beurtheilung
literarischer Erscheinungen zunächst nicht
in sich begreist, — wiewohl auch hie und da schon
manche nützliche Ausnahme gemacht worden — so
liegt doch in dem sich zum Wirkungskreis gesetzten
Bestreben, die juristische Praxis in ihrem Entwicklungsgange
zu befördern, offenbar auch die
Verpflichtung, solchen Werken die Verbreitung zu
erleichtern, welche nicht nur demselben Ziele entgegenschreiten,
sondern wohl gar im Einzelnen die
dahin führende Bahn, sowohl in Ansehung
der Dauer als der Sicherheit ungemein vervollkommnet
baben.
In der Voraussetzung, daß ein großer Theil
unserer Leser sich für die kriminalistische Praxis
interessirt, können wir nicht umhin, ein vielleicht
in Bayern noch nicht genug bekanntes Buch zu
empfehlen, nämlich:
Handbuch der gerichtlichen Untersuchungekunde
von Dr. v. Jagemann, großherzogl. bad.
Amtmann in Heidelberg, Frankfurt bei Kettembeil
1838.
Wurde auch nicht der Werth dieses Buches
durch dessen verdienstvolle Anerkennung von Mit-Nr.
3. Lebner, Lehrb. der bayr. Hyp. Amtsordn.
4) AGE. v. 11. Zan. 1 19 V. 202° / Es genügt
jedech zur Erwirkung einer Einschreibung dieser Art,
daß über das zu sichernde Recht bereits ein Prozeß
anhängig ist. — Red.)