Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. V. Band (5)

408  Literarische  Anzeigen.

wenn  nicht  Eigenthum,  Kredit  und  Verkehr  dem
Muthwillen  und  der  Chikane  Preis  gegeben  werden
  sollen").

iterarische  Anzeigen.
I.

Obschon  die  Aufgabe  dieser  Blätter  die  Beurtheilung
  literarischer  Erscheinungen  zunächst  nicht
in  sich  begreist,  —  wiewohl  auch  hie  und  da  schon
manche  nützliche  Ausnahme  gemacht  worden  —  so
liegt  doch  in  dem  sich  zum  Wirkungskreis  gesetzten
Bestreben,  die  juristische  Praxis  in  ihrem  Entwicklungsgange
  zu  befördern,  offenbar  auch  die
Verpflichtung,  solchen  Werken  die  Verbreitung  zu
erleichtern,  welche  nicht  nur  demselben  Ziele  entgegenschreiten,
  sondern  wohl  gar  im  Einzelnen  die
dahin  führende  Bahn,  sowohl  in  Ansehung
der  Dauer  als  der  Sicherheit  ungemein  vervollkommnet
  baben.

In  der  Voraussetzung,  daß  ein  großer  Theil
unserer  Leser  sich  für  die  kriminalistische  Praxis
interessirt,  können  wir  nicht  umhin,  ein  vielleicht
in  Bayern  noch  nicht  genug  bekanntes  Buch  zu
empfehlen,  nämlich:

Handbuch  der  gerichtlichen  Untersuchungekunde
von  Dr.  v.  Jagemann,  großherzogl.  bad.
Amtmann  in  Heidelberg,  Frankfurt  bei  Kettembeil
  1838.

Wurde  auch  nicht  der  Werth  dieses  Buches
durch  dessen  verdienstvolle  Anerkennung  von  Mit-Nr.

  3.  Lebner,  Lehrb.  der  bayr.  Hyp.  Amtsordn.

4)  AGE.  v.  11.  Zan.  1  19  V.  202°  /  Es  genügt
jedech  zur  Erwirkung  einer  Einschreibung  dieser  Art,
daß  über  das  zu  sichernde  Recht  bereits  ein  Prozeß
anhängig  ist.  —  Red.)